Gemäß der burgenländischen Gemeindeordnung §44/Abs.4 uind jeder Gemeideratspartei binnen acht Tagen nach Übertragung eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift kostenlos zuzusenden. Wie bekamen diese nach Aufforderung am 13. September 2010, also fast ein halbes Jahr späterund wollen Ihnen diese nicht vorbehalten. Last changed: 03.10.2010 at 14:41 Back |
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